
Von einem besonderen Gewaltverhältnis (= Sonderstatusverhältnis = öffentlich-rechtliche Sonderbindung = verwaltungsrechtliches Sonderverhältnis) sprach man früher, wenn ein Bürger sich in besonderer Nähe zum Staat befand (z.B. Schüler in der Schule, Gefangene im Strafvollzug, Beamte im Beamtenverhältnis oder Soldaten im Wehrdienst). Frühe...
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